Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Fahrzeuge mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der 1. Generation Release 1.0 bis 3.0, welche grenzüberschreitend innerhalb der EU unterwegs sind, müssen auf intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation Release 4.1 umgerüstet sein. Diese Verpflichtung basiert auf Art. 3 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.
Angesichts von Lieferengpässen bei Geräten und Werkstattkapazitäten hat die EU-Kommission den einzelnen Mitgliedsländern eine Schonfrist bis zum 28. Februar 2025 empfohlen. Während dieses Zeitraums sollen Verstöße gegen die Nachrüstpflicht von den Kontrollbehörden nicht geahndet werden. Stattdessen soll lediglich ein Hinweis auf die bestehende Verpflichtung erfolgen. Bitte bedenken Sie, dass die Umsetzung der Schonfrist in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten variieren kann bzw. nationale Kontrollbehörden diese Schonfrist nicht umsetzen müssen.
Nutzen Sie die Schonfrist, bevor es zu spät ist und rüsten Sie Ihre Fahrzeuge jetzt um.